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Health

Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden

In den Niederlanden ist der Schwangerschaftsabbruch legal und wird in Krankenhäusern und Abtreibungskliniken angeboten. Nach dem 1984 eingeführten Abtreibungsgesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch bis einschließlich 24 Wochen erlaubt. Nach der 24. Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch nur dann erlaubt, wenn das Kind schwer krank ist oder wenn die Gesundheit oder das Leben der Mutter gefährdet ist. Die Abtreibungsklinik Haarlem und die Abtreibungsklinik Amsterdam bieten Behandlungen bis zu 22 Wochen der Schwangerschaft an.

Ist ein Schwangerschaftsabbruch anonym?

Nicht immer. Es gibt Unterschiede zwischen einer Abtreibung im Krankenhaus und einer Abtreibung in einer Klinik. Eine Abtreibungsbehandlung im Krankenhaus ist nicht anonym. Die Bezahlung erfolgt durch die Krankenkasse. Die Behandlung wird auf der Versicherungsabrechnung erscheinen und der Selbstbehalt kann in Anspruch genommen werden. Die Behandlung in einer Abtreibungsklinik ist jedoch anonym. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und nach dem Pflegeversicherungsgesetz (WLZ) versichert sind, entstehen Ihnen keine Kosten. Lesen Sie mehr über die Anonymität und die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs. Sie wohnen im Ausland und kommen für einen Schwangerschaftsabbruch in die Niederlande? Dann geht die Behandlung auf Ihre Kosten.

Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs

Je nachdem, wie weit die Schwangerschaft eines Mädchens oder einer Frau fortgeschritten ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. In den ersten Wochen kann sich eine Frau für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, bei dem sie zwei Medikamente erhält, um die Schwangerschaft zu beenden. Dies kann zu Hause geschehen, obwohl einige Frauen es vorziehen, in eine Abtreibungsklinik zu gehen. Ist die Abtreibungspille keine Option mehr? Die folgenden Abtreibungsbehandlungen werden in den Abtreibungskliniken Haarlem und Amsterdam angeboten:

– Saugkürettage (5 bis 12 Wochen der Schwangerschaft)

– Tagesbehandlung (13 bis 17 Wochen der Schwangerschaft)

– Tagesbehandlung (18 bis 22 Wochen der Schwangerschaft)

Abtreibung ist nach wie vor ein emotionsgeladenes Thema, und die Meinungen über das Recht einer Frau auf Abtreibung gehen oft weit auseinander. Es ist wichtig, daran zu denken, dass jeder das Recht hat, selbst zu entscheiden, was für ihn und seine Situation am besten ist, und dass es Hilfe und Unterstützung gibt.

Möchten Sie weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch? Oder möchten Sie einen Termin in einer der Kliniken vereinbaren? Dann rufen Sie einfach an. Die Kliniken bestehen seit 1971 und sind für ihre spezielle Hilfe bei ungewollter Schwangerschaft im ersten und zweiten Trimester (bis zur 22. Schwangerschaftswoche) bekannt.

https://www.abtreibungholland.de/